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1. GELTUNGSBEREICH
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Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil jedes Vertrags zwischen Hydroteq A. Van der Linden (nachfolgend Hydroteq genannt) und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt). Hydroteq reserviert sich das Recht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Hydroteq.
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2. BESTELLUNGEN
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Alle Angebote von Hydroteq sind freibleibend. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Hydroteq kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Hydroteq zu Stande. Der Auftrag des Kunden kann telefonisch, per Fax oder e-Mail erfolgen. Hydroteq nimmt die Bestellung an durch die sofortige Auslieferung oder der Kunde erhält eine Bearbeitungs-Bestätigung bei Produkten, welche nicht ab Lager verfügbar sind.
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3. VERSAND
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Der Warenversand erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Lieferungen finden ab Lager Genf oder Samstagern statt. Ab Lager verfügbare Bewässerungsartikel werden in der Regel innert 3 Arbeitstagen ausgeliefert. Über abweichende Lieferfristen wird der Kunde vorgängig informiert. Lieferverzögerungen begründen in keinem Fall Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wird auf der Bestellung nichts gegenteiliges angegeben, so behält sich Hydroteq vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen. Sofern die Ware nicht persönlich abgeholt oder überbracht wird, erfolgt der Versand in der Regel mit der Schweizerischen Post. Die Berechnung der Versandkosten erfolgt anhand von Gewicht und Massen der Ware nach dem entsprechenden Tarif des Transporteurs plus einem Zuschlag von pauschal CHF 10.- (inkl. MWST) für Verpackung, Handling und Signature-Taxen. Für Sperrgut-Lieferungen mit der Post (Länge > 1m oder grösser als 60x60cm) wird ein entsprechender Zuschlag weiterverrechnet. Für Transportschäden haftet das jeweilige Transportunternehmen.
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4. BEMUSTERUNGEN
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Bemusterungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Muster sind bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem Zustand, originalverpackt und in angepasster umschliessender Verpackung auf Kosten des Kunden an Hydroteq zurückzusenden, andernfalls werden diese verrechnet oder zumindest teilverrechnet. Die Versandkosten sind auch bei vollständiger Warenrücksendung durch den Kunden zu bezahlen.
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5. MINDESTMENGEN-ZUSCHLAG
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Der Mindest-Bestellwert beträgt CHF 50.– (inkl. MWST, exkl. Versandkosten). Bei Bestellungen unter diesem Wert wird ein Zuschlag von CHF 20.– (inkl. MWST) erhoben.
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6. BEANSTANDUNGEN/UMTAUSCH
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Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Arbeitstage nach Eingang der Ware und jedenfalls vor deren Gebrauch an Hydroteq zu melden. Transportschäden sind durch den Kunden unverzüglich zu melden. Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache sowie originalverpackt inkl. allem Zubehör und mit einer beigelegten Rechnungskopie angenommen. Rücksendungen von Waren, welche nicht auf Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen beruhen, werden ausserhalb von Bemusterungen (siehe oben) nicht akzeptiert. Für den fachgerechten Transport ist der Kunde verantwortlich. Für ordnungsgemäss gerügte Mängel hat der Kunde, unter Ausschluss weitergehenden Schadenersatzes, Anrecht auf den Minderwert oder auf gleichwertigen Ersatz für die beanstandete Ware.
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7. ANNULATION
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Eine Annulation erteilter Aufträge kann nur nach Absprache und mit dem Einverständnis von Hydroteq erfolgen. Sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Spezialbestellungen können grundsätzlich nicht annuliert werden.
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8. PREISE
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Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Preisanpassungen sind ohne vorherige Bekanntmachung und ohne Angabe von Gründen jederzeit vorbehalten. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt) und Versandkosten. Sollten sich im Laufe einer Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen, so behält sich Hydroteq eine entsprechende Preisanpassung vor.
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9. GARANTIE
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Hydroteq gewährt auf die gelieferten Waren eine Garantie von 24 Monaten, vom Tag der Lieferung an gerechnet (Art. 210 Abs.1 OR). Hydroteq garantiert, dass sie die Produkte im funktionstüchtigen Zustand (vom Hersteller spezifizierte Angaben) liefert. Schäden, welche aufgrund natürlicher Abnützung, ungenügender Wartung, unsachgemässem Gebrauch, unfachmännischer Montage oder anderer Hydroteq nicht betreffender Ursachen (Fremdkörper im Wasser, elektrische Überspannung, Blitzschlag, Hagelschlag, Frost usw.) entstehen, unterliegen nicht dieser Garantie. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder andere Drittpersonen Reparaturen oder Änderungen an den Produkten vornehmen. Die Garantieleistung ist begrenzt auf Umtausch oder Reparatur defekter Produkte in unserer Werkstatt. Während Reparaturzeiten besteht kein Ersatzanspruch. Hydroteq behält sich das Recht vor, für Waren, welche nicht mehr zu reparieren und nicht mehr lieferbar sind, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Von den Herstellern nicht gedeckte Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Hydroteq behält sich das Recht vor, für Waren, welche nicht mehr zu reparieren und nicht mehr lieferbar sind, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Hydroteq haftet grundsätzlich für die Produkte, jedoch nicht für Folgeschäden, verursacht durch defekte Materialien oder Produkte. Jeglicher Anspruch des Käufers auf Entschädigung, im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Lieferung, ist ausgeschlossen.
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10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Hydroteq behält sich vor zu entscheiden, ob gegen Rechnung (allenfalls mit Anzahlung), Barzahlung, gegen Nachnahme oder Vorauszahlung geliefert wird. Rechnungen sind ohne anders lautende Vereinbarungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Skontoabzüge werden nur akzeptiert, wenn dies auf der Rechnung entsprechend vermerkt ist; ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Hydroteq behält sich vor, bei Zahlungsverzögerungen Lieferungen auszusetzen, die Kreditlimite aufzuheben und allfällige Ausstände einzufordern sowie für die Auslieferung bereits bestellter Ware Vorauszahlung oder eine Bankgarantie zu verlangen. Bei Zahlungsverzug wird ab Fälligkeit ein Verzugszins von 6% sowie die entstehenden Kosten für das Inkasso verrechnet. Falsche oder fehlerhafte Rechnungen sind ohne Verzug, spätestens 8 Tage nach deren Erhalt, zu reklamieren.
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11. EIGENTUMSVORBEHALT
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Hydroteq behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Der Kunde tritt somit bis zur Bezahlung aller Ansprüche die Forderung aus einem Weiterverkauf der Ware an Hydroteq ab und zwar auch insoweit, als die Ware weiterverarbeitet wurde.
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12. DATENSCHUTZ
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Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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Diese Geschäftsbedingungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich, sofern das Schweizerische OR nichts anders vorsieht. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht auf Dritte übertragen. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Abmachungen zwischen den Parteien. Stand Februar 2009.
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